Beruflicher Werdegang

Herr Rechtsanwalt Ammermann studierte von 1995 bis 1999 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaften. 
 
Nach der Ableistung des Referendariats von 2000 bis 2002 in Aschaffenburg und Würzburg absolvierte er im Anschluss bis 2004 an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgreich einen Aufbaustudiengang im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht. 
 
Mit seiner Magisterarbeit zu "Rechtsfragen im Zusammenhang mit Internetauktionen unter besonderer Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG" erwarb Herr Ammermann den akademischen Grad eines Magisters des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts (LL.M. Eur). 
 
Herr Ammermann ist seit Oktober 2003 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2005 ist Herr Ammermann, zunächst in Bürogemeinschaft mit dem Gründer der Kanzlei, Herrn Rechtsanwalt Peter Schäffler, in München-Pasing kanzleiansässig.
 
Seit dem altersbedingten Ausscheiden von Herrn Schäffler Mitte 2013 führt Herr Ammermann die Kanzlei erfolgreich weiter. 
 
Ende 2013 konnte Herr Rechtsanwalt Winfried Kaum für einen Eintritt in die Bürogemeinschaft gewonnen werden.
 
Herr Ammermann ist als Referendarausbilder tätig.
 
Er ist Mitglied im Münchner und Deutschen Anwaltverein.

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

Wir haben unsere Tätigkeitsschwerpunkte überwiegend im Bereich des Familien-, Arbeits-, Miet- und privaten Baurechts. 
 
Darüber hinaus beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen laufend in auftretenden Rechtsfragen und unterstützen sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen.  
 
Auch die Bearbeitung anderer rechtlicher Angelegenheiten wie die Abwicklung von Verkehrsunfällen oder die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen, also z.B. bei einem drohenden Fahrverbot, gehört zu unserem Portfolio.
 
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir teilen ihn gern nach Schilderung Ihres Problems mit, ob wir Ihre Interessenvertretung optimal übernehmen können. Andernfalls verweisen wir Sie gern an eine Kollegin oder einen Kollegen.

Unser Honorar - Was kostet die Beratung oder Vertretung?

Unsere Bezahlung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage der Vergütung bildet dabei der Gegenstandswert, also der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit. Beispiele sind der Kaufpreis der Ware, die Kosten der Fahrzeugreparatur, die Jahresmiete der Wohnung oder ein Quartalseinkommen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. 
Für die Erteilung eines schriftlichen oder mündlichen Rats, d.h. einer anwaltlichen Beratung, sowie der Erstellung eines Gutachtens errechnet sich ohne eine Vergütungsvereinbarung unsere Vergütung auf Basis des § 34 RVG, d.h. nach den Regeln des bürgerlichen Rechts.  
Bei Verbrauchern fallen für die mündliche Erstberatung Kosten bis zu € 226,10, für eine darüber hinausgehende Beratung entstehen Kosten bis zu € 321,30. Für Unternehmen und Gewerbetreibende gilt diese Deckelung nicht, hier wird auf Basis der ortsüblichen Vergütung abgerechnet.
Bei außergerichtlichen Beratungstätigkeiten, die über eine Erstberatung hinausgehen, arbeiten wir auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Mit der Vergütungsvereinbarung wird entweder ein Stundenhonorar vereinbart oder in Ausnahmefällen auch ein festes Honorar. 
 
Transparenz ist uns wichtig; gerne geben wir Ihnen vor Annahme des Mandats Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
 
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen nach vorheriger Absprache für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer und ersuchen um Erteilung einer Deckungsschutzzusage. Sofern Sie für den angetragenen Fall Versicherungsschutz haben, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern; wir informieren die Versicherung über den Sach- bzw. Verfahrensstand und rechnen gegebenenfalls auch unmittelbar mit Ihrem Versicherer ab. 
 
Können Sie die Kosten der Prozessführung nicht selbst aufbringen, so kann Ihnen bei hinreichender Erfolgsaussicht Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Wir sind Ihnen bei einer Antragstellung bei Gericht gern behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.